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   BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88   

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https://dejure.org/1989,4338
BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88 (https://dejure.org/1989,4338)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1989 - 2 AZR 592/88 (https://dejure.org/1989,4338)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 (https://dejure.org/1989,4338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Einwendungen der Personalvertretung gegen eine ordentliche Kündigung - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Erweiterung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung - Ordnungsgemäße Mitwirkung des Personalrats - Einwendungen der Personalvertretung gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayPVG Art. 72, Art. 77; KSchG § 13 Abs. 3
    Personalrat: Einwenungen i.S. des BayPVG - Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1990, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Eine ausdrückliche Aufforderung zur Erörterung ist dabei nicht erforderlich (Ballerstedt/Schleicher/Faber, a.a.O., Stand Mai 1985, Art. 77 Rz 67; für § 102 BetrVG ebenso: BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Auf die ausführliche Begründung des Senats zu der entsprechenden Problematik bei § 102 BetrVG in dem Urteil vom 8. September 1988 (- 2 AZR 103/88 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 73, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), die uneingeschränkt auf Art. 77 BayPVG übertragbar ist, wird verwiesen.
  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Die Erwägungen des Senats zu dieser bundesrechtlichen Vorschrift (vgl. Urteil vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP Nr. 1 zu § 79 BPersVG), denen das angefochtene Urteil weitgehend gefolgt ist, sind jedenfalls auf die Neufassung des Art. 77 BayPVG gerade nicht übertragbar.
  • LAG München, 09.03.1988 - 5 Sa 884/87

    Möglichkeit der Einwendungen des Personalrates gegen ordentliche Kündigungen

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. März 1988 - 5 Sa 884/87 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 216/80
    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Nach Art. 72 Abs. 1 BayPVG bedeutet dies, daß die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziel der Verständigung rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern ist (BAG Urteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 216/80 - n. v., zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Vielmehr sind die zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (Senat 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 35, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29; BAG 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 - ZTR 1990, 34, 35).
  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen

    Das Mitwirkungsverfahren ist hier nicht ordnungsgemäß dadurch eingeleitet worden, dass der Arbeitgeber den Personalrat umfassend über die geplante Kündigung informiert hat (vgl. BAG, Urteil vom 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 -, juris Rn. 22).
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